Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Besondere Ernennungserfordernisse

für die Verwendungsgruppen L 2b 1 und L 3

(Dienst der Kindergärtner und Horterzieher)

Als Beamter der Verwendungsgruppe L 2b 1 oder L 3 darf ernannt werden, wer die für diese Verwendung gemäß dem Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt.