Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausweisung von Haftungen, Untergruppen

Haftungen werden mit dem Nominalwert transparent im Rechnungsabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen. Es sind folgende Untergruppen zu bilden:

a) Position 1: Haftungen für Kredit- und Finanzinstitute gemäß - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I. Nr. 37/2018;

b) Position 2: grundbücherlich besicherte Haftungen für Wohnbau-Darlehen;

c) Position 3: sonstige Wirtschaftshaftungen.