Gemeinden über 7.001 Einwohner
Die weiteren Dienstposten bei Gemeinden nach bis 16 sind unter besonderer Bedachtnahme auf die im festgelegten Grundsätze, den Verwaltungs- und Gebarungsumfang sowie besondere Umstände festzusetzen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Gemeinden über 7.001 Einwohner
Die weiteren Dienstposten bei Gemeinden nach bis 16 sind unter besonderer Bedachtnahme auf die im festgelegten Grundsätze, den Verwaltungs- und Gebarungsumfang sowie besondere Umstände festzusetzen.