Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeinden über 7.001 Einwohner

Die weiteren Dienstposten bei Gemeinden nach bis 16 sind unter besonderer Bedachtnahme auf die im festgelegten Grundsätze, den Verwaltungs- und Gebarungsumfang sowie besondere Umstände festzusetzen.