Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einreihung von Verwendungen

Bei der Einreihung von Verwendungen in für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsame Kategorien, wie Funktionslaufbahnen bzw. Besoldungs-, Verwendungs- und Funktionsgruppen oder Dienstklassen, sind keine geschlechter-, alters-, religions- oder weltanschauungsspezifischen oder auf die sexuelle Orientierung, eine Behinderung oder ethnische Zugehörigkeit abzielenden Kriterien für die Beurteilung der Tätigkeit zu verwenden, die zu einer Diskriminierung führen. (Anm: LGBl.Nr. 57/2026)