Einreihung von Verwendungen
Bei der Einreihung von Verwendungen in für den Monatsbezug oder das Monatsentgelt bedeutsame Kategorien, wie Funktionslaufbahnen bzw. Besoldungs-, Verwendungs- und Funktionsgruppen oder Dienstklassen, sind keine geschlechter-, alters-, religions- oder weltanschauungsspezifischen oder auf die sexuelle Orientierung, eine Behinderung oder ethnische Zugehörigkeit abzielenden Kriterien für die Beurteilung der Tätigkeit zu verwenden, die zu einer Diskriminierung führen. (Anm: LGBl.Nr. 57/2026)
