Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter
Ist eine vertraglich Bedienstete bzw. ein vertraglich Bediensteter wegen einer vom Land oder von der Gemeinde (vom Gemeindeverband) zu vertretenden Verletzung des Gleichstellungsgebots nach nicht beruflich aufgestiegen, ist das Land oder die betroffene Gemeinde (der betroffene Gemeindeverband) zum Ersatz des Vermögensschadens und zu einer Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung verpflichtet.
