Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 1997, LGBl. Nr. 116/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 133/2001, außer Kraft, sie ist jedoch nach Maßgabe des weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Inkrafttreten der Oö. FlUGV 2008 ereignet haben. (Anm: LGBl. Nr. 97/2008)