Kosten
Die Kosten der Wahl trägt nach Maßgabe des Gesetzes in den Fällen des die Feuerwehr, in allen anderen Fällen der O.ö. Landes-Feuerwehrverband.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Kosten
Die Kosten der Wahl trägt nach Maßgabe des Gesetzes in den Fällen des die Feuerwehr, in allen anderen Fällen der O.ö. Landes-Feuerwehrverband.