Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrwahlordnung, LGBl. Nr. 32/1953, außer Kraft.
(2) Wahljahr für die Wahlen nach ist erstmals das Jahr 1998. Wahljahr für die Wahlen nach bis 8 ist erstmals das Jahr 1999.
