Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrwahlordnung, LGBl. Nr. 32/1953, außer Kraft.

(2) Wahljahr für die Wahlen nach ist erstmals das Jahr 1998. Wahljahr für die Wahlen nach bis 8 ist erstmals das Jahr 1999.