Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Oö. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung, LGBl. Nr. 28/1956, in der Fassung LGBl. Nr. 62/1994 außer Kraft.