Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt Inkrafttreten

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31.08.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bildungsdirektion für Oberösterreich über die tarifmäßige Festsetzung des Elternbeitrages in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Oö. Elternbeitragsverordnung 2023), BDVBl Nr. 17/2023, außer Kraft.