Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltung der Fachkenntnisnachweis-Verordnung

Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse samt deren Anhängen (Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V) gilt als Verordnung zu mit der Maßgabe, dass Zeugnisse über den Nachweis der Fachkenntnisse, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß der Oö. FKV 2008, LGBl. Nr. 68/2008, ausgestellt wurden, als Nachweis der Fachkenntnisse im Sinn der FK-V gelten.