Zurverfügungstellung der Vorschriften
In jeder Dienststelle des Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbands, für die dieses Landesgesetz Geltung hat, sind den Bediensteten folgende Vorschriften in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen:
1. Oö. Bediensteten-Schutzgesetz 2017 sowie
2. die auf Grund des Oö. Bediensteten-Schutzgesetzes 2017 erlassenen Verordnungen.
