Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente

Der Dienstgeber hat in einer der Anzahl der Bediensteten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Gefahrenevaluierung sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzulegen (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente).