Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Der Dienstgeber hat in einer der Anzahl der Bediensteten und den Gefahren entsprechenden Weise die Ergebnisse der Gefahrenevaluierung sowie die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung schriftlich festzulegen (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente).
