Anhörung
Der Dienstgeber hat die Bediensteten in allen Fragen betreffend die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz anzuhören.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Anhörung
Der Dienstgeber hat die Bediensteten in allen Fragen betreffend die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz anzuhören.