VII. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in den , 10, 11 und 18 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
VII. ABSCHNITT
Schlußbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in den , 10, 11 und 18 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.