Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstpostenplanänderungen

Die Änderung des Dienstpostenplans, mit der eine Zuordnung zu einer numerisch höheren Funktionslaufbahn oder eine Verringerung der Personaleinheiten erfolgt, bedarf nicht der Genehmigung der Landesregierung im Sinn des . (Anm: LGBl.Nr. 92/2021)