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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 53/2020

Änderung

LGBl.Nr. 92/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des (Oö. GDG 2002), LGBl. Nr. 52/2002, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 35/2020, wird verordnet:

Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung regelt die Dienstpostenplanrahmenbestimmungen des Verwaltungsbereichs der Geschäftsstellen der oberösterreichischen Bezirksabfallverbände.

(2) Die bis 5 enthalten den Rahmen über die in den jeweiligen Dienstpostenplänen für die Geschäftsstelle der oberösterreichischen Bezirksabfallverbände festsetzbaren Dienstposten, gegliedert nach Art, Anzahl, Funktionslaufbahn und Verwendung. Die einzelnen Dienstposten sind im Rahmen dieser Verordnung unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit und die Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung nach den tatsächlichen Erfordernissen festzusetzen.

(3) Die einzelnen Funktionslaufbahnen/Verwendungen richten sich nach der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung.

Kategorien

(1) Die Geschäftsstellen der oberösterreichischen Bezirksabfallverbände werden auf Grund ihrer Struktur in drei Kategorien (I bis III) eingeteilt.

(2) Der Kategorie I unterliegt der Bezirksabfallverband Eferding.

(3) Der Kategorie II unterliegen die Bezirksabfallverbände:

1. Freistadt

2. Grieskirchen

3. Kirchdorf

4. Perg

5. Ried

6. Rohrbach

7. Schärding

8. Steyr-Land

9. Wels-Land

(4) Der Kategorie III unterliegen die Bezirksabfallverbände:

1. Braunau

2. Gmunden

3. Linz-Land

4. Urfahr-Umgebung

5. Vöcklabruck

Dienstpostenplanrahmen Geschäftsstelle Kategorie I

In der Geschäftsstelle eines Bezirksabfallverbands der Kategorie I können folgende Dienstposten festgelegt werden:

Anzahl

Art

Funktionslaufbahn

Verwendung

1

VB

GD 13.5

Verbandssekretär/in

1,25

VB

GD 14.3

Abfallberater/in

0,75

VB

GD 17.4

Qual. Buchhalter/in

0,75

VB

GD 18.5

Sachbearbeiter/in

Dienstpostenplanrahmen Geschäftsstellen Kategorie II

(1) In der Geschäftsstelle eines Bezirksabfallverbands der Kategorie II können folgende Dienstposten festgelegt werden:

Anzahl

Art

Funktionslaufbahn

Verwendung

1

VB

GD 13.5

Verbandssekretär/in

2,50

VB

GD 14.3

Abfallberater/in

1,25

VB

GD 17.4

Qual. Buchhalter/in

1,50

VB

GD 18.5

Sachbearbeiter/in

(2) In der Geschäftsstelle des Bezirksabfallverbands Wels-Land können auf Grund und für die Dauer des Bestehens der Zusammenarbeit mit der Stadt Wels anstelle der im Abs. 1 angeführten Dienstposten folgende Dienstposten festgelegt werden:

Anzahl

Art

Funktionslaufbahn

Verwendung

1

VB

GD 13.5

Verbandssekretär/in

3

VB

GD 14.3

Abfallberater/in

1,25

VB

GD 17.4

Qual. Buchhalter/in

2

VB

GD 18.5

Sachbearbeiter/in

Dienstpostenplanrahmen Geschäftsstellen Kategorie III

In der Geschäftsstelle eines Bezirksabfallverbands der Kategorie III können folgende Dienstposten festgelegt werden:

Anzahl

Art

Funktionslaufbahn

Verwendung

1

VB

GD 12.5

Verbandssekretär/in

3

VB

GD 14.3

Abfallberater/in

1,25

VB

GD 17.4

Qual. Buchhalter/in

2

VB

GD 18.5

Sachbearbeiter/in

Dienstpostenplanänderungen

Die Änderung des Dienstpostenplans, mit der eine Zuordnung zu einer numerisch höheren Funktionslaufbahn oder eine Verringerung der Personaleinheiten erfolgt, bedarf nicht der Genehmigung der Landesregierung im Sinn des . (Anm: LGBl.Nr. 92/2021)

Schluss- und Übergangsbestimmungen

(1) Anstelle von Dienstposten nach (Gehaltssystem „Neu“) können, unter Anrechnung auf diese, auch Dienstposten nach (Gehaltssystem „Alt“) festgelegt werden. Es ist hierbei darauf Bedacht zu nehmen, dass eine Gleichwertigkeit der Einreihungen besteht.

(2) Bis zur Kundmachung dieser Verordnung rechtskräftige Dienstpostenpläne sind bis spätestens 31. Dezember 2028 hinsichtlich jener Dienstposten anzupassen, welche auf Grund der Funktionslaufbahn, Anzahl oder der Art der Dienstposten die vorliegende Verordnung überschreiten.

(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Bezirksabfallverbände-Dienstpostenplan-verordnung 2018, LGBl. Nr. 62/2018, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.