Aufzugsbuch
In das Aufzugsbuch sind insbesondere aufzunehmen:
1. die grundlegenden technischen Daten des Aufzugs, Anlagenzeichnungen und elektrische Schaltpläne gemäß den einschlägigen technischen Normen;
2. Vermerke gemäß und , die Unterlagen gemäß bis 3 sowie Eintragungen gemäß zweiter Satz;
3. gegebenenfalls Verträge eines Betreuungsunternehmens gemäß sowie die Eignungsbescheinigung des Fernüberwachungssystems gemäß § 14 Abs. 2 letzter Satz Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009;
4. eine allfällige Zustimmung der Prüfstelle für Aufzüge gemäß ;
5. der Vermerk über die ordnungsgemäße Durchführung der Abhilfemaßnahmen durch die Aufzugsprüferin oder den Aufzugsprüfer gemäß .
(Anm: LGBl.Nr. 62/2025)
