Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Abschussplan und die Abschussliste, LGBl. Nr. 74/2004, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 119/2021, außer Kraft.