V. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Strafbestimmungen
Personen, die den Bestimmungen der oder zuwiderhandeln, begehen eine Verwaltungsübertretung und sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. (Anm: LGBl.Nr. 68/2012, 90/2013, 57/2026)
