Oberbehörde
. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ist in Verfahren auf Grund dieser Verordnung im Verhältnis zum Österreichischen Aero Club die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Oberbehörde
. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ist in Verfahren auf Grund dieser Verordnung im Verhältnis zum Österreichischen Aero Club die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde.