Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Notifikation betreffend die Mitglieder des Personals und die Sachverständigen

Der Generaldirektor der EUMETSAT notifiziert den Mitgliedstaaten wenigstens einmal im Jahr Namen und Staatsangehörigkeit der Mitglieder des Personals und der Sachverständigen.