Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Eigenmittel

Der Förderungswerber muß Eigenmittel im Ausmaß von 10 % der Gesamtbaukosten, bei Gebäuden mit Mietwohnungen 5 % der Gesamtbaukosten aufbringen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.