Die Bestimmungen über den maßgeblichen Wohnungsaufwand ( und 3) gelten sinngemäß auch für die in § 55 WFG 1984 und im des Bundes-Sonderwohnbaugesetzes 1983 angeführten Förderungsmaßnahmen.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Bestimmungen über den maßgeblichen Wohnungsaufwand ( und 3) gelten sinngemäß auch für die in § 55 WFG 1984 und im des Bundes-Sonderwohnbaugesetzes 1983 angeführten Förderungsmaßnahmen.