Nachtragskostenvoranschläge
Nachtragskostenvoranschläge sind vom Förderungswerber ausschließlich nach wirtschaftlichsten Kriterien zu beurteilen.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Nachtragskostenvoranschläge
Nachtragskostenvoranschläge sind vom Förderungswerber ausschließlich nach wirtschaftlichsten Kriterien zu beurteilen.