Abschluß des Werkvertrages
Nach der Auftragserteilung muß mit dem jeweiligen Gewerbetreibenden ein Werkvertrag abgeschlossen werden. Nebenabreden sind unzulässig.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschluß des Werkvertrages
Nach der Auftragserteilung muß mit dem jeweiligen Gewerbetreibenden ein Werkvertrag abgeschlossen werden. Nebenabreden sind unzulässig.