Aufteilung des Abgabenertrages zwischen dem Land und den Gemeinden
Der Ertrag der Wettterminalabgabe wird zwischen dem Land und den Gemeinden im Verhältnis 50:50 geteilt.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufteilung des Abgabenertrages zwischen dem Land und den Gemeinden
Der Ertrag der Wettterminalabgabe wird zwischen dem Land und den Gemeinden im Verhältnis 50:50 geteilt.