Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entscheidung über den Einleitungsantrag

Wird innerhalb der Einspruchsfrist mindestens ein Antrag gemäß gestellt, hat die Landesregierung längstens vier Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist zu ermitteln, ob das Verlangen von mindestens 50 Gemeinden des Landes NÖ gestellt wurde.