Ruhige Gebiete
Als ruhige Gebiete gelten die ruhigen Gebiete gemäß § 10 Abs. 4 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Ruhige Gebiete
Als ruhige Gebiete gelten die ruhigen Gebiete gemäß § 10 Abs. 4 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung.