4. Abschnitt
Ballungsräume und Ruhige Gebiete
Ballungsraum
Als Ballungsraum ist der Ballungsraum Wien anzusehen. Das sind in Verbindung mit Wien die Gemeindegebiete von Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Ballungsräume und Ruhige Gebiete
Ballungsraum
Als Ballungsraum ist der Ballungsraum Wien anzusehen. Das sind in Verbindung mit Wien die Gemeindegebiete von Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling.