Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Ballungsräume und Ruhige Gebiete

Ballungsraum

Als Ballungsraum ist der Ballungsraum Wien anzusehen. Das sind in Verbindung mit Wien die Gemeindegebiete von Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling.