Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der der Kundmachung folgt.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der den Städten mit eigenem Statut St. Pölten und Wr. Neustadt die Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfassten Waren übertragen wird, LGBl. 9490/1, außer Kraft.