Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 4a

De-minimis-Beihilfen

De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor

Mit Wirkung vom 1. Juli 2014 wird der in genannte Rechtsakt der Europäischen Union durch die Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, ABl.Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 9, ersetzt.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.