Regionale Tourismusdestinationen
(1) Die regionalen Tourismusdestinationen sind juristische Personen des privaten Rechtes und sind organisationsrechtlich die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes anzuwenden.
(2) In den regionalen Tourismusdestinationen sind die in einem geografisch geschlossenen Gebiet liegenden Gemeinden oder diese Gemeinden vertreten durch Tourismusverbände, die Tourismuswirtschaft und die Landestourismusorganisation zusammengeschlossen. In ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereich fällt die regionale gesamthafte, mehrjährige Planung und Durchführung touristischer Marketingagenden (Produktentwicklung, Vermarktung und Vertrieb) im Sinne der jeweils gültigen tourismuspolitischen Destinations- und Landesstrategie Niederösterreich.
(3) Die regionalen Tourismusdestinationen im Sinne dieses Gesetzes sind:
- Destination Waldviertel GmbH
- Donau Niederösterreich Tourismus GmbH
- Mostviertel Tourismus GmbH
- Wiener Alpen in Niederösterreich Tourismus GmbH
- Weinviertel Tourismus GmbH
- Wienerwald Tourismus GmbH
