Gebühren
(1) Die Gebühr für eine Betriebszulassung gemäß des Tiermaterialiengesetzes wird
a) mit einem Grundbetrag von € 100,00 und
b) einem Zuschlag für jede nachstehend angeführte Betriebskategorie wie folgt festgesetzt:
1. Zwischenbehandlungsbetrieb € 45,00
2. Lagerbetrieb € 45,00
3. Verbrennungs- und
Mitverbrennungsanlage € 45,00
4. Verarbeitungsbetrieb für Material
der Kategorie 1 und 2 € 45,00
5. Verarbeitungsbetrieb für
Material der Kategorie 3 € 45,00
6. Fettverarbeitungsbetrieb für
Material der Kategorie 2 und 3 € 45.00
7. Biogasanlage und
Kompostieranlage € 45,00
8. Heimtierfutterbetrieb und
technische Anlagen € 45,00
(2) Die Gebühr für jede Kontrolle gemäß des Tiermaterialiengesetzes beträgt € 45,00 für jede angefangene halbe Stunde und Kontrollorgan.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
