Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Höhe der Pauschalvergütung

Die Höhe der Pauschalvergütung des Totenbeschauers oder der Totenbeschauerin () für die Durchführung der Totenbeschau beträgt

1. von Montag bis Freitag jeweils

von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr 147 Euro;

2. an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils von

7:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag jeweils

von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages: 221 Euro;

3. an Samstagen und Sonntagen jeweils von 19:00 Uhr bis

7:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Feiertagen jeweils

von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des nächsten Werktages: 283 Euro.

Für die Höhe der Pauschalvergütung ist jener Zeitraum maßgebend, in welchem die Totenbeschau endet.