Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewilligung

Die Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von Tagesbetreuungseinrichtungen erfolgt durch die Landesregierung. Vor Erteilung der Bewilligung ist ein Lokalaugenschein abzuhalten.