Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt rückwirkend am 25. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen frühestens gleichzeitig mit diesem Gesetz in Kraft treten und rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

(3)  und  in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 68/2022 treten rückwirkend am 25. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.