Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gewährung des NÖ Strompreisrabattes in berücksichtigungswürdigen Fällen und zur Vermeidung von besonderen Härtefällen

In berücksichtigungswürdigen Fällen und zur Vermeidung besonderer Härtefälle kann natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz () in Niederösterreich von der NÖ Landesregierung unter Berücksichtigung der Ziele dieses Gesetzes () der NÖ Strompreisrabatt gewährt werden. In besonderen Ausnahmefällen können zur Berechnung der Haushaltsgröße weitere Personen hinzugerechnet werden.