Abgrenzung
Rechtsvorschriften, die Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes zum Gegenstand haben, werden hiedurch nicht berührt.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
