Revision
Gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes steht der Landesregierung das Recht zu, binnen sechs Wochen ab Zustellung beim Verwaltungsgerichtshof Revision zu erheben.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Revision
Gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes steht der Landesregierung das Recht zu, binnen sechs Wochen ab Zustellung beim Verwaltungsgerichtshof Revision zu erheben.