(Verfassungsbestimmung) Soweit durch die vorstehenden Bestimmungen Landesverfassungsgesetze berührt werden, gelten sie als Verfassungsbestimmungen.
Beachte: Verfassungsbestimmung
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
