Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Sämtliche vom Landtag von Niederösterreich vor dem 1. Jänner 1972 erlassenen Gesetze sowie sämtliche auf Grund verfassungsübergangsgesetzlicher Bestimmungen als Landesgesetze geltenden Rechtsvorschriften treten, soweit nicht Abs. 2 Ausnahmen vorsieht, mit 30. April 1979 außer Kraft.

(2) Von der Aufhebung gemäß Abs. 1 sind ausgenommen:

a) Rechtsvorschriften, die von einer nach dem 1. Jänner 1972 aber vor dem 30. April 1979 vorgenommenen Wiederverlautbarung im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich erfaßt sind, und

b) die in den und 3 aufgezählten Rechtsvorschriften.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.