7. Hauptstück
Gebühren für Kontrollen von vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen in Bewilligungen zur Züchtung und Haltung von Schadorganismen
Gebühren
(1) Für die Kontrolle von vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen in Bewilligungen zur Züchtung und Haltung von Schadorganismen in geschlossenen Anlagen und Quarantänestationen nach der Verordnung (EU) 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen werden folgende kostendeckende Gebühren festgelegt:
- Fixsatz für jede Kontrolle: € 49,40 und
- pro angefangener halber Stunde der Kontrolltätigkeit vor Ort weitere € 24,70.
(2) Reisekosten, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten der jeweils zuständigen Stelle anfallen, sind – sofern es sich um Landesbedienstete handelt – nach der Maßgabe der Reisegebührenvorschrift des Landes, in den übrigen Fällen unter sinngemäßer Anwendung der Reisegebührenvorschrift des Landes zu ersetzen.
