Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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9. Hauptstück

Schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen

(1) Die NÖ Pflanzenschutzverordnung, LGBl. 6130/1, tritt mit Kundmachung dieser Verordnung außer Kraft.

(2) Das 2., 3, 4., 5. und 8. Hauptstück sowie die Anhänge treten mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.