Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung regeln die über die durch das Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003 in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, festgelegten allgemeinen Offenhaltezeiten hinausgehenden besonderen Offenhaltezeiten an Werktagen und treffen Sonderregelungen für das Wochenende und für Feiertage sowie für Verkaufsstellen bestimmter Art.

(2) Die Sonderregelungen für den 24. und 31. Dezember und für Verkaufsstellen bestimmter Art gemäß und bleiben – unbeschadet der Bestimmungen des dieser Verordnung – unberührt.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben