Entschädigung und Einlösung
Die Entschädigungsregelungen des bis 10 des NÖ Naturschutzgesetzes, LGBl. 5500–3, gelten sinngemäß.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
