Zusatzleistung
Alleinstehende, die nach dem 31. August 2010 erstmals einen Anspruch auf Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes nach §§ 10 Abs. 1 und 11 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes (NÖ MSG), LGBl. 9205, haben, erhalten zusätzlich zum Mindeststandard nach eine befristete monatliche Zusatzleistung in folgender Höhe:
1. von 1. September 2010 bis 31. Dezember 2010
20 Euro monatlich,
2. von 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011
10 Euro monatlich.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
