Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse hilfsbedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen

Der monatliche Geldbetrag für hilfsbedürftige, in stationären Einrichtungen untergebrachte Menschen wird mit einem Betrag in Höhe von 73,72 Euro festgesetzt.