Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Drucksorten

Die Landesregierung kann durch Verordnung die Gestaltung jedenfalls folgender Drucksorten zur Vollziehung dieses Gesetzes festlegen:

- Wählerverzeichnis,

- Wahlkarte,

- Überkuvert,

- Amtlicher Stimmzettel,

- Abstimmungsverzeichnis.

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