Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterlagen

Alle zur Programmbedienung notwendigen Informationen, wie Handbücher und Tastaturschablonen, müssen, soweit sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendig sind, für die Dienstnehmer leicht erreichbar zur Verfügung stehen.